Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Dienstprobejahrs dem K. Gerichtshofe in Tuͤbingen zugetheilt worden ist; so wird sol- 
ches unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. December v. J., das Resultat 
der Concurs-Prüsung der Rechts-Candidaten in gedachtem Monat betreffend (Reg. Bl. 
von 1835, S. 3), zur öffentlichen Kenntniß gebrachr. 
Stuttgart den 20. Januar 1835. 
« Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck der neuen verbesserten Auflage der älteren christlichen Gedichte 
von Knapp. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. 
das dem Oberhelfer Knapp zu Kirchheim u. T. unter dem 10. December v. J. 
verliehene Privilegium gegen den Nachdruck der Gesamt-Ausgabe seiner christlichen 
Gedichte auf den besondern Abdruck der in diesem Werke als erste Abtheilung be- 
griftenen neuen verbesserten Aufkage der älteren christlichen Gedichte von Knapp, 
gnädigst ausgedehnt haben; so wird solches unter Beziehung auf die Bekanntmachung 
vom 11. December v. J. (Reg. Bl. von 1854, S. 595) hiemit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 9. Januar 1835. 
Schlaper. 
b) Bestimmung der Stations-Eatfernung zwischen Schönmünznach und Gernsbach. 
Da die Stations-Entfernung zwischen Schönmünznach, O. A. Freudenstadt, und 
Gernsbach, im Großherzogthum Baden, auf ein und eine halbe Posten festgesetzt wor- 
den ist; so wird dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. Januar 1836. 
Schlayer.
	        
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