Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Besetzung des K. fürstl. Thurn und Taris'schen Amtsgerichts-Notariats in Ober-Marchthal, des 
Amtsgerichts-Aktuariats daselbst, und des Amtsgerichts Aktuariats in Scheer. 
Das in Erledigung gekommene K. fürstl. Thurn und Taxis'sche Amtsgerichts- 
Notariat Obermarchthal ist, dem seitherigen Amtsgerichts-Aktuar Buzorini daselbst 
übertragen, sofort der Amtsgerichts-Aktnar Widmann von Scheer in gleicher Eigen- 
schaft nach Obermarchthal versetzt, und der Referendär erster Elasse, Scheffold von 
Biberach, zum Amtsgerichts-Aktuar in Scheer ernannt, auch Lebterer gleich dem 
Amtogerichts-Norar Buzorini zu Versehung der ihm übertragenen Stelle für ge- 
hörig befähigt erkannt worden;z was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 28. August 1835. Schwab. — 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Derfügung, die diebhjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betreffend. 
In Beziehung auf das nächst bevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstadt 
ftuder man sich veranlaßt, Folgendes bekannt zu machen. 
KS. 1. 
Das landwirthschaftliche Fest wird in diesem Jahre Montags den 28. September 
auf dem gewöhnlichen Plaße bei Cannstadt gefeiert. 
i' 
Alle Württembergischen Landwirthe, Vieh= oder Pferdebesiter, welche etwas Aus- 
gezeichnetes von Pferden, Rindvieh, oder sonstigen Hausthieren aufzuweisen vermögen, 
werden zur Vorführung derselben und zur Preisbewerbung eingeladen.
	        
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