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b) derjenigen Bewerber, welche nach erstandener erster Pruͤfung und nachgefolgter
Dienstleistung sich der zweiten Pruͤfung fuͤr Foͤrster- und Oberfoͤrster-Stellen
unterwerfen, am Donnerstag den 8. Oktober d. J.
Unter Beziehung auf die Verfügungen vom 20. Maͤrz 1826 (Reg. Bl. S. 189)
und vom 29. April 18328 (Reg. Bl. S. 297) werden die Bewerber aufgefordert, ihre
Gesuche um Zulassung zur Prüfung spätestens bis zum 20. September d. J. bei
dem Finanz-Mimsterium einzureichen, und denselben die in dem Aufrufe vom 21- August
1832 (Reg. Bl S. 325) bezeichneten Nachweisungen beizulegen.
Die Zugelassenen werden sofort durch das Sekretariat der Prüfungs-Commission
besonders einberufen werden.
Stuttgart den 27. August 1835. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte in dritter Besoldungs-Elasse stehende Gerichts-
Notariat Welzheim haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtehofe in
Ellwangen zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle an der Leonhardskirche in Stutt-
gart, deren fires Einkommen, ohne Einrechnung der Stolgebühren, und neben einer
Amtswohnung, in 788 fl. nach Sportelpreisen (740 fl. Geld und 12 Scheffel Dinkel)
besteht, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift-
mäßig zu melden.
5) Die erledigte katholische Stadt= und Garnisons-Pfarrei zu Heilbronn, mit
457 Pfarrgenossen, welche, nach Abzug der Kosten für einen beständigen Vikar,
an Besoldungen und gestifteten Gebühren ein reines jährliches Einbommen von 875 fl.
gewährt, wird wieder beseht werden. Zu den pfarrlichen Obliegenheiten gehört auch
die religiöse Berathung der katholischen Sträflinge in dem dortigen Polizeihaus. Die
Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath vorschrift-
mäßig zu melden.
, Berichtigungen.
In dem Rezierungsblatt vom 28. August 1855, Nr. 32, S. 296 ist zu lesen: Linie 1, statt: Grün-
bach „Grömbach“ und statt Forstamts-Assistenten „Forsi. Afsstenten.“