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D) Weitere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration uͤber die si aatsrechtlichen Ver-
haͤltnisse des ritterschaftlichen Adels.
In Folge der nachträglichen Erklärung des Grasen v. Stadion-Thannhausen
über die Annahme der K. Deklaration vom 8. December 1821 wird hiemir zur öfsent-
lichen Kenntniß gebracht, daß diese Deklaration nunmehr auch auf das Rittergut des-
selben, Oberstadion, Oberamts Ehingen, nebst Zugehörden anwendbar sey, vorbehältlich
der persnlichen Rechte des hohen Adels für den Grafen und seine Familie; wobei
bemerkt wird, daß der Graf auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Orts-Polizei und Forst-
Gerichtsbarbeit verzichtet hat, mithin die in den &9. 50 und 51 der K. Deklaration für
diesen Fall zugesicherten Surrogate der beiden ersteren Rechte anzusprechen befugt ist.
Sturtgart den 17. Januar 1835. Schlaper.
d) Versögung, betreffend das bestehende Verbot der Verfertigung und des Verkaufs von Stockflinten.
Da Zweifel darüber entstanden sind, ob das Verbot der Verfertigung und des
Verkaufs verborgener Waffen in der K. Verordnung vom 19. Juni 1808 (Reg.l.
S. 3283) auch auf die in neuester Zeir ausgekommenen Stockflinten sich erstrecke,
Worte und Zweck dieser Verordnung aber alle Gattungen gemeingefährlicher ver-
borgener Waffen ohne Unterschied, und somit auch die Stockflinten umfassen; so wird
solches in Gemäßheit K. Enetschließung vom 18. d. M. zur allgemeinen Belehrung und
Nachachtung hiemit bekannt gemacht.
Stuttgart den 22. Januar 1835. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
PVeränderungen bei den Schullehrer-Conferenz-Dircktoren
Den 21. Oktober v. J. wurde die durch Ernennung des Helsers Hosfmann in
Balingen zum Pfarrer in Beutelsbach erledigte Schullehrer-Conferenz-Direktorsstelle
dem Pfarrer Schuh in Frommern übertragen.
An demselben Tage wurde Pfarrer Knecht zu Steingebronn, Dekanats Münsin=
gen, auf sein Ansuchen der Schullehrer-Conferenz-Direktion enthoben, und solche dem
Diakonus Griesinger in Münsingen übertragen.