Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro. 55. 
Regie rungs -Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 12. September 1835. 
  
Inhal t. 
Königl. Dekreke. Königl. Verorbnung, betrefsend die Bekanntmachung eines Vertrags mit dem Groß- 
herzogthum Baden über dessen Beitritt zu dem deutschen Zollverein. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departementso. Pridvilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend. — Aufnahme 
zweier ausübenden Aerzte. — Verfügung, betreffend die vorlzusige Erleichterung des Verkehrs mit dem 
Herzogthum Nassau. " 
Dienst = Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Bekanntmachung eines Vertrags mit dem Grotzherzogthum Baden über dessen Beitritt 
zu dem deutschen Zoll-Verein. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem Wir in Gemeinschaft mit der Krone Preußen, der Krone Bayern, der 
Krone Sachsen, dem Kurfürstenthum Hessen, dem Großherzogthum Hessen und den 
zu dem Thüringen'schen Zoll, und Handels-Verein verbundenen Staaten mit dem 
Grosherzogthum Baden über den Beitritt des lehteren zu dem deutschen Zollverein
	        
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