Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Abtuarsstelle bei dem K. Oberamts-Gerichte Balingen haben sich innerhalb drei Wo- 
chen bei dem K. Gerichtshofe in Tuͤbingen zu melden. 
2) An der Universität Tübingen ist die Stelle eines Tanzlehrers erledigt. Das 
Einkommen besteht in dem firen Normalgehalt von. 400 fl. und in den Unterrichtsgel- 
dern, wogegen der anzustellende Lehrer für das Lokal zu den Tanz-Uebungen auf eigene 
Kosten und ohne Vergütung aus der Universitätskasse zu sorgen hat. Die Bewerber 
um diese, uͤbrigens im Sinne der Dienst-Pragmatik von 1821, K. 4, widerrufliche Stelle 
haben sich innerhalb drei Wochen, unter Anschluß genügender Zeugnisse über Prädikat 
und Tüchtigkeit, bei dem akademischen Senate zu Tübingen schriftlich zu melden. 
5) Zum Behuf der definitiven Wiederbesehung des in der dritten Besoldungeklasse 
stehenden Oberamts Sulz werden die Bewerber um dasselbe aufgefordert, ihre Gesuche 
innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises vorschriftmäßig 
einzureichen. 
4) Die besähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors am obern 
Gymnasium in Heilbronn, welche bei der Verpflichtung zu 20 wöchentlichen Lehr- 
stunden theils in den alten Sprachen, theils in andern für diese Anstalt (Reg. Bl. vom 
Jahr 1827, S. 297) vorgeschriebenen Fächern einen firen Gehalt von 1000 fl. in Geld 
(neben einem Antheile am Elaßgeld mit etwa 70 fl.) gewährt, haben sich innerhalb 
vier Wochen bei dem K. Studienrathe mit den gehörigen Belegen zu melden. 
5) An dem Gymnasium in Rottweil ist die Lehrstelle für Mathematik und 
Naturwissenschaften erledigt. Die Besoldung kommt neben einem Antheil an dem Schul- 
geld auf 850 fl., worunter aber 150 fl. von der Kaplanei-Stiftung von St. Maria 
herrühren, weßhalb das Lehramt einem Geistlichen katholischer Confession übertragen 
werden sollte, der auch an der Besorgung des Gottesdienstes der zweiten Stadtkirche 
(Gymnasiums-Kirche) Antheil zu nehmen hat. Die Bewerber haben sich binnen vier 
Wochen an den K. Studienrath zu wenden. 
6) Die Bewerber um das erledigte Stadt-Pfarramt Grotz-Bottwar, Dekanats 
Marbach, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. Das Dienst-Einkommen ist, nach Abzug eines zum Besol- 
dungs-Verbesserungsfonds im Jahr 1852 eingezogenen Beitrags von 100 fl., in Sporeel- 
preisen auf 922 fl. berechnet.
	        
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