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Abtuarsstelle bei dem K. Oberamts-Gerichte Balingen haben sich innerhalb drei Wo-
chen bei dem K. Gerichtshofe in Tuͤbingen zu melden.
2) An der Universität Tübingen ist die Stelle eines Tanzlehrers erledigt. Das
Einkommen besteht in dem firen Normalgehalt von. 400 fl. und in den Unterrichtsgel-
dern, wogegen der anzustellende Lehrer für das Lokal zu den Tanz-Uebungen auf eigene
Kosten und ohne Vergütung aus der Universitätskasse zu sorgen hat. Die Bewerber
um diese, uͤbrigens im Sinne der Dienst-Pragmatik von 1821, K. 4, widerrufliche Stelle
haben sich innerhalb drei Wochen, unter Anschluß genügender Zeugnisse über Prädikat
und Tüchtigkeit, bei dem akademischen Senate zu Tübingen schriftlich zu melden.
5) Zum Behuf der definitiven Wiederbesehung des in der dritten Besoldungeklasse
stehenden Oberamts Sulz werden die Bewerber um dasselbe aufgefordert, ihre Gesuche
innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises vorschriftmäßig
einzureichen.
4) Die besähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors am obern
Gymnasium in Heilbronn, welche bei der Verpflichtung zu 20 wöchentlichen Lehr-
stunden theils in den alten Sprachen, theils in andern für diese Anstalt (Reg. Bl. vom
Jahr 1827, S. 297) vorgeschriebenen Fächern einen firen Gehalt von 1000 fl. in Geld
(neben einem Antheile am Elaßgeld mit etwa 70 fl.) gewährt, haben sich innerhalb
vier Wochen bei dem K. Studienrathe mit den gehörigen Belegen zu melden.
5) An dem Gymnasium in Rottweil ist die Lehrstelle für Mathematik und
Naturwissenschaften erledigt. Die Besoldung kommt neben einem Antheil an dem Schul-
geld auf 850 fl., worunter aber 150 fl. von der Kaplanei-Stiftung von St. Maria
herrühren, weßhalb das Lehramt einem Geistlichen katholischer Confession übertragen
werden sollte, der auch an der Besorgung des Gottesdienstes der zweiten Stadtkirche
(Gymnasiums-Kirche) Antheil zu nehmen hat. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen an den K. Studienrath zu wenden.
6) Die Bewerber um das erledigte Stadt-Pfarramt Grotz-Bottwar, Dekanats
Marbach, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor-
schriftmäßig zu melden. Das Dienst-Einkommen ist, nach Abzug eines zum Besol-
dungs-Verbesserungsfonds im Jahr 1852 eingezogenen Beitrags von 100 fl., in Sporeel-
preisen auf 922 fl. berechnet.