Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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in den durch gegenwaͤrtigen Vertrag errichteten Zollverein aufgenommen zu werden, 
erklären sich die hohen Contrahenten bereit, diesem Wunsche, so weit es unter gehoͤri- 
ger Berücksichtigung der besonderen Interessen der Vereins-Mitglieder möglich enscheinr, 
durch deßfalls abzuschließende Verträge Folge zu geben. 
Art. 39. 
Auch werden sie sich bemühen, durch Handelsverträge mit anderen Staaten dem 
Verkehre ihrer Angehbrigen jede mögliche Erleichterung und Erweiterung zu verschaffen. 
Art. 40. 
Alles, was sich auf die Detail-Ausführung der in dem gegenwärtigen Vertrage 
und dessen Beilagen enthaltenen Verabredungen bezieht, soll durch gemeinschaftliche 
Commissarien vorbereitet werden. 
Art. 41. 
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages wird vorläufig bis zum 1. Januar 1842 
festgesett. Wird derselbe während dieser Zeit und spätestens zwei Jahre vor Ablauf 
der Frist nicht gekündigt, so soll er auf zwölf Jahre, und sofort von zwölf zu zwölf 
Jahren als verlängert angesehen werden. 
Letztere Verabredung wird jedoch nur für den Fall getroffen, daß nicht in der 
Zwischenzeit sämtliche deutsche Bundesstaaten über gemeinschaftliche Maßregeln überein- 
kommen, welche den mit der Absicht des Art. 19 der deutschen Bundes-Akte in Ueber- 
einstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig erfüllen. 
Auch sollen im Falle etwaiger gemeinsamer Maßregeln über den freien Verkehr 
mit Lebenömirteln in sämtlichen deutschen Bundesstaaten die betreffenden Bestimmungen 
des nach gegenwärtigem Vertrage bestehenden Vereinstarifs demgemäß modificirt werden. 
Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald zur Ratifikation der hohen kontrahirenden 
Höfe vorgelegt, und die Auswechslung der Ratifikations-Urkunden soll spätestens binnen 
sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin den 12. Mai 1355. 
(Gez.) Alvensleben. Friedrich Franz v. paula, Carl Friedrich Friedrich Ferdinand Wilhelm Vhilipp 
Albrecht Friedrich Graf von Frhr#v. kinden. v. Wilkens= Wilh. Frhr. Schäffer Goßweiler. 
Cichhorn. Luxburg. Dhil. Gustav Hohenau. v. Bernstein. C. 2. H. v. Fran- 
Hauber. Heinrich Theodor Heinrich Ludwig kenberg= Lud- 
Ludwig Schwedes. Biersock. wigsdorff. 
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