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in den durch gegenwaͤrtigen Vertrag errichteten Zollverein aufgenommen zu werden,
erklären sich die hohen Contrahenten bereit, diesem Wunsche, so weit es unter gehoͤri-
ger Berücksichtigung der besonderen Interessen der Vereins-Mitglieder möglich enscheinr,
durch deßfalls abzuschließende Verträge Folge zu geben.
Art. 39.
Auch werden sie sich bemühen, durch Handelsverträge mit anderen Staaten dem
Verkehre ihrer Angehbrigen jede mögliche Erleichterung und Erweiterung zu verschaffen.
Art. 40.
Alles, was sich auf die Detail-Ausführung der in dem gegenwärtigen Vertrage
und dessen Beilagen enthaltenen Verabredungen bezieht, soll durch gemeinschaftliche
Commissarien vorbereitet werden.
Art. 41.
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages wird vorläufig bis zum 1. Januar 1842
festgesett. Wird derselbe während dieser Zeit und spätestens zwei Jahre vor Ablauf
der Frist nicht gekündigt, so soll er auf zwölf Jahre, und sofort von zwölf zu zwölf
Jahren als verlängert angesehen werden.
Letztere Verabredung wird jedoch nur für den Fall getroffen, daß nicht in der
Zwischenzeit sämtliche deutsche Bundesstaaten über gemeinschaftliche Maßregeln überein-
kommen, welche den mit der Absicht des Art. 19 der deutschen Bundes-Akte in Ueber-
einstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig erfüllen.
Auch sollen im Falle etwaiger gemeinsamer Maßregeln über den freien Verkehr
mit Lebenömirteln in sämtlichen deutschen Bundesstaaten die betreffenden Bestimmungen
des nach gegenwärtigem Vertrage bestehenden Vereinstarifs demgemäß modificirt werden.
Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald zur Ratifikation der hohen kontrahirenden
Höfe vorgelegt, und die Auswechslung der Ratifikations-Urkunden soll spätestens binnen
sechs Wochen in Berlin bewirkt werden.
So geschehen Berlin den 12. Mai 1355.
(Gez.) Alvensleben. Friedrich Franz v. paula, Carl Friedrich Friedrich Ferdinand Wilhelm Vhilipp
Albrecht Friedrich Graf von Frhr#v. kinden. v. Wilkens= Wilh. Frhr. Schäffer Goßweiler.
Cichhorn. Luxburg. Dhil. Gustav Hohenau. v. Bernstein. C. 2. H. v. Fran-
Hauber. Heinrich Theodor Heinrich Ludwig kenberg= Lud-
Ludwig Schwedes. Biersock. wigsdorff.
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