Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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den Lehrern Abel und Brandauer an der Elementarschule zu Stuttgart, un- 
ter gnaͤdigster Verleihung des Praͤzeptortitels, die von ihnen bisher bebleideten Stel- 
len definitio gnädigst zu übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstdies elben unter dem 10. d. M. dem Oberkieutehant 
v. Woͤllwarth der Feldjäger-Schwadron die nachgesuchte Entlassuͤng aus deͤn Mili- 
taͤrdiensten ertheilt und ihm zugleich den Tirel als Rittmeister zweiter Classe gnaͤdigst 
verliehen, auch 
die erledigte Oberamtsgerichts-Aktuarsstelle in Mergentheim dem Referendaͤt er- 
ster Classe, Hiller, von Ellwangen, zu uͤbertragen, und 
den Referendär erster Elasse, Restle von. Stuttgart, unter die Zahl der Rechts- 
Consulenten aufzunehmen geruhr. Derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnsiße ge- 
wählt. 6 
Die patronatische Nomination des Candidaten der Theologie, Carl Wörle in 
Ulm, auf die erledigte Pfarrei Riedbach, Dekanats Langenburg, ist den 8. d. M. be- 
stätigt worden. · 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die an die Bezirks-Behörden zu erstattenden Anzeigen von vorzunehmenden 
Inventuren und Theilungen. 
Da die in der Commun-Ordnung Cap. II, Abschnitt 9, §. 7, S. 56, vorgeschriebenen 
und durch die Verordnung vom 3. November 1809 (Reg. Bl. S. 475), so wie durch die 
Ministerial-Verfügung vom 50. August 1815 (Reg. Bl. S. 305) wiederholt angeordneten, 
an sämtliche Bezirks-Behr den zu erstattenden Anzeigen von den vorzunehmenden 
Inventuren und Theilungen nach den gegenwärtig bestehenden Einrichtungen zum Theil 
überflüssig und zwecklos erscheinen; so wird zur Vereinfachung des Geschäfts-Ganges, in 
Uebereinstimmung mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, gemäß höchster
	        
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