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Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 10. d. M. Nachstehendes
verfügt:
1) Die erwähnten Anzeigen haben künftig auf die vorzunehmenden Eventual= und
Real-Theilungen, Vermögens-Uebergaben und Vermögens-Untersuchungen sich
zu beschränken, und fallen daher die Anzeigen über Vornahme von Beibringens=
Inventuren und Ehe-Pakten überall hinweg.
2) Jene sind in Zukunft nur an die Cameral-Aemter, Oberamts-Pflegen, Gemeinde-
und Sitifstungs-Pflegen zu erstatten.
5) Im Uebrigen hat es bei den für diese Anzeigen vorgeschriebenen Einrichtungen
sein Verbleiben, und sind solche auch bei den Theilungs-Geschäften der Exem-
ten, sowie bei den von den Betheiligten selbst (privatim) besorgten Thei-
lungen und Vermögens-Uebergaben in Anwendung zu bringen.
Stuttgart den 11. September 1835. Schwab.
:8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck der Allgemeinen Geographie für deutsche Bürgerschulen 2c.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M.
dem Buchhändler C. A. Kümmel zu Halle, ein Privilegium gegen den Nachdruck
der in seinem Verlage erscheinenden „Allgemeinen Geographie für deutsche Bürgerschu-
len und für den Privat-Unterricht, von Eugen Schelle, Rektor zu Bollenstadt,“ auf
die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht haben; so wird solches unter
Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den
Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht.
Stuttgart den 11. September 1835. Schlaper.
2. Der Regierung des Schwarzwald-Kreifes.
Belobung des Oberamtspflegers Köber in Spaichingen.
Der Oberamtspfleger Köber in Speichingen, welcher die bei dem Antritte seines
Amtes im Jahr 1824 angetroffene bedeutende Summe von zum Theil bestrittenen