Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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b) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. 
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monat December d. J. vorzu- 
nehmenden ersten Dienst-Prüfung vor dem zu Tübingen niedergeseßten Justiz-Prüfungs- 
Collegium (der Juristen= Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden biemit auf- 
gefordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vor- 
schriften (vergl. die Minist. Verfügung vom 1. April 1835, Reg. Bl. S. 149 f..) einge- 
richtet seyn müssen, bis zum 1. November d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so 
gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil 
des Ausschlusses von dieser Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten 
würde. 
Stuttgart den 2. Oktober 1855. 
Schwab. 
) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung eines Verzeichnisses der Königl. Preussischen, Königl. Bayerischen, Königl. Sächsischen 
und Kurfürstl. und Großherzogl. Hessischen Consuln und Handels-Agenlen. 
Nach Inhalt des Art. 19 der Zollvereinigungs-Verträge vom 22. und 30. März und 
11. Mai 1833 sollen die in fremden See= und anderen Handelsplähen angestellten Consuln 
eines oder dec andern der contrahirenden Staaten veranlaßt werden, der Unterthanen 
der übrigen Sraaten sich in vorkommenden Fällen möglichst mit Rath und That anzu- 
nehmen. 
Unter Beziehung auf diesen Artikel wird nachstehendes Verzeichniß der Königl. 
Preussichen, Königl. Bayerischen, Königl. Süächsischen, und Kurfürstl. und Großherzogl. 
Hessischen Consuln und Handelsagenten zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 29. September 1855. 
Beroldingen.
	        
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