Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät die Stelle eines zweiten Hofgeistlichen (Hof-Caplans) in Verbindung mit 
derjenigen eines Ober-Consistorialraths, dem Pfarrer Stirm in Unterensingen, De- 
kanats Nürtingen, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departementsé. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents. 
Da Seine Königliche Majestat durch höchste Entschließung vom 15. d. M. 
den Inhabern der unter der Firma Georg Friedrich Rund bestehenden Bleiweiß= und 
Bleizucker-Fabrik zu Heilbronn, ein zehnjähriges Erfindungs-Patent auf die von ihnen 
dargestellte wesentlich verbesserte Methode zur Bereitung des Bleiweißes aus metalli- 
schem Blei, gnädigst verliehen habenz so wird dieß unter Beziehung auf den siebenten 
Abschnitt der Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. Oktober 1355. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Weitere Aufnahme in das Wilhelmsstift in Täbingen. 
In den katholischen höheren Convibt (Wihelms-Stift) zu Tübingen wurden zu 
den in der diesseitigen öffentlichen Bebanntmachung vom 9. d. M. benannten Schülern 
noch weiter aufgenommen, die Gymnasisten: 
Boser, Blasius, Sohn des verstorbenen Unterförsters in Steinberg, Oberamts 
Wiblingen, 
Werfer, Albert, Sohn des verstorbenen Ober-Amtsarzees in Ellwangen. 
Stuttgart den 16. Oktober 1335. Soden.
	        
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