Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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3)  Durch  den  Tod  des  Oberamtmanns  Schaufelin  ist  das  in  der  zweiten  Besoldungs-Elasse
  stehende  Oberamt  Münsingen  in  Erledigung  gekommen.  Die  Bewerber
  um  diese  Stelle  haben  ihre  Gesuche  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  Regierung
des  Donau-Kreises  vorschriftmäßig  einzureichen.

4)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Kaplanei  in  Bergatreuthe,  Oberamts  und
Dekanats  Waldsee,  womit  die  gewöhnlichen  Kaplanei-Obliegenheiten  verbunden  sind,
gewährt  an  Garten-Ertrag  und  Kapital-Zinsen  ein  beständiges  Einkommen  von  568  fl.
Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  katholischen
Kirchenrath  zu  melden.

5)  Die  katholische  Kaplanei  in  Warthausen,  Oberamts  und  Dekanats  Biberach,
mit  welcher  die  gewöhnlichen  Kaplanei-Obliegenheiten  verbunden  sind,  hat  an  Gartenund
  Wiesen-Ertrag,  Grundgefällen,  Kapital-Zinsen  und  Gebühren  ein  beständiges
Einkommen  von  512  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig
bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

6)  Die  katholische  Kaplanei  in  Hundersingen,  Oberamts  und  Dekanats  Reedlingen,
  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Grundgesällen,  Kapital-Zinsen,  Besoldungen
und  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  520  fl.  Mit  derselben  ist  neben  den
gewöhnlichen  Kaplanei-Obliegenheiten  noch  die  besondere  Verpflichtung  verbunden,  daß
der  jeweilige  Kaplan  in  dem  eine  halbe  Stunde  vom  Pfarrorte  entfernten  Filialorte
Beuren  die  Werkrags=  und  Sonntags-Schule  zu  besuchen,  und  in  der  dortigen
Kapelle  der  dasigen  Jugend  die  Sonntags--Christenlehre  zu  ertheilen  hat.  Die  Bewerber
  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmaͤßig  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
zu  melden.

7)  Die  Revierfoͤrstersstelle  in  Vellberg,  Forstamts  Crailsheim,  Classe  II.,  a,  ist  durch
gerichtliches  Erkenntniß  erledigt  worden.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen
bei  der  Finanzkammer  des  Jarktkreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

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Widerruflich  angestellte  Diener.
Unter  dem  26.  v.  M.  ist  die  erledigte  Stadt-Accisers=  und  Umgeldersstelle  zu
Goͤppingen  dem  seitherigen  Verweser  derselben,  vorherigen  Salzschreiber  Schuͤle,  zu
Hall,  uͤbertragen  worden.