Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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B. Ursendorf, bestehend aus den seitherigen Revieren Ursendorf und Scheer. 
(Die gedachte Forstverwaltung hat außer diesen noch einige Reviere im Fuͤrsten- 
thum Sigmaringen zu beaufsichtigen.) 
II. Der Forstverwaltungs-Bezirk Buchau enthält die Reviere: 
. Dürmentingen, bestehend aus den seitherigen Revieren Dürmentingen, Marbach 
(beide zuvor dem Bezirke Siessen zugehörig), Alleshausen, Buchau und 
Seelenhof. 
. Uttenweiler, zusammengeseßzt aus den bisherigen Revieren Bussen, Grunzheim, 
mit Ausnahme des Mittenweiler Bauernwalds, und Uttenweiler. 
Marchthal, seitherige Reviere: Marchthal und Wachingen. 
Bremelau, seither Revier Bremelau. 
Sulmentingen (Sitz des Revierförsters Schemmerberg), seitherige Reviere: 
Kirchbierlingen, Oepfingen, Sulmentingen, nebst dem im seitherigen Revier 
Grunzheim liegenden Mittenweiler Bauernwald. 
Stuttgart den 7. November 1835. Herdegen. 
b) Verfügung, betreffend die Auflesung der Saline-Gesäll= Verwaltung. 
Vermöge hochster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M. 
ist in Folge der veränderten Salzverkaufsweise die unter dem Namen „Hauptverwaltung 
der Salinen= Gefälle“ bestandene Rechnungsbehörde aufgelött, und wegen theilweiser 
Uebertragung ihrer Geschäfte an den K. Bergrath dessen Kanzlei-Personal um einen 
Revisor und einen Kanzlei-Assistenten vermehrt worden. 
Stuttgart den 13. November 1835. Herdegen. 
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Dienst-Erledvigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem Ober- 
Amtsgerichte Reutlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Tübingen vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Dekanatstelle in Freudenstadt haben inner- 
halb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden.
	        
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