Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 21. November 1835. 
  
s Inhalt. 
Königl. Debrete. Königliche Verordnung, die Einrichtung der Zollverwaltung betreffend. — Dienst= 
Nachrichten. 
Verfügungen der Departemente. Verfügung in Betreff des Zoll-Grenz-Bezirks. — Verfügung, den 
Personalbestand der Jollstellen betreffend. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
[— 
A)) Königliche Verordnung, 
die Einrichtung der Jollverwaltung betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach dem Beitritt des Großherzogthums Baden zu dem deutschen Zollverein- 
findet, in Absicht auf die Zollverwaltung und den Aufsichtsdienst an der Grenze, eine 
Veränderung derjenigen Einrichtungen statr, welche durch Unsere Verordnung vom 
22. Februar 1854 (Reg. Bl. S. 219 u. f.) getroffen worden sind. 
Wir haben daher beschlossen und verordnen, wie folgt::
	        
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