Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Oberdorf. Tetinang. 
Schnezenhausen. Thunau. 
Spaltenstein. Unter-Rüderach. 
Tannau. Wildpoldsweiler. 
Im Oberamt Wangen. 
Bettensweiler. Roggenzell. 
Neu-Ravensburg. Schwarzenbach. 
b) Verfügung, den Personalbestand der Jollstellen betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben, vermge höchster Entschließung vom 
17. d. M., für die, nach Aufhebung der Zolllinie gegen Baden, noch bestehenden Zoll- 
stellen die nachstehende Personalbesetzung gnaͤdigst genehmigt, welche hiedurch mit dem 
Anfuͤgen bekannt gemacht wird, daß die hienach auf neue Stellen versetzten Bramten 
dieselben mit dem 1. Januar 1856 anzutreten haben. 
Den in dieser Personalbesehung nicht genannten, und daher mit dem gedachten 
Zeitpunkt außer Dienstrhärigkeit tretenden bisherigen Beamten der Zollverwaltung wer- 
den die ihnen ausgemittelten Quiescenzgehalte und Unterstühungen durch besondere Dekrete 
der K. Zolldirekrion angewiesen werden. 
Ebenso werden von dieser Behörde die künftig noch beizubehaltenden Amtsdiener 
und Grenz-Aufseher bezeichnet, und die entbehrlich werdenden Zolleinnehmer, Amts- 
diener und Grenz-Aufseher über die ihnen ausgesetzten Unterstützungen besonders be- 
schieden werden. 
Stuttgart den 18. November 18535. Herdegen.
	        
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