Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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uU. Verfuͤgungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1836. 
Es werden hiedurch die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Posi- 
Amter aufgefordert, diese Gebühren in Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahr- 
gang 1836, oder wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt= 
nisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden im Laufe des Monats December 
an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebuͤhren sich verzoͤ- 
gern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1856 der 
Justiz-Ministerial-Casse von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen Anzahl von 
Exemplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare der K. Amtsstellen), unter Angabe 
der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der mit derselben verlangten 
Eremplare, Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonnements- 
Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten frei, für 
den ganzen Jahrgang 1836, oder nur für das erste Semester desselben zu pränumeriren. 
Stuttgart den 18. November 1835. 
Schwab. 
b) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Schwab, zu Tübingen, seinen Wohnsic nach Oeh- 
ringen verlegt hat, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 20. November 1855. 
Schwab.
	        
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