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II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Refereudäre betreffend.
Umer Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 618)
werden diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienst-
Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit aufgefordert,
ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Auf-
enthalts-Orts bis zum 15. Januar 1856 bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser
einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil des
Ausschlusses von der nächsibevorstehenden Semester-Prüfung für die Schumigen unfehl-
bar eintreten würde. -
Den zu dieser Pruͤfung zugelassenen Referendaͤren werden sodann von der Justiz-
Pruͤfungs-Commission in Stuttgart die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen erfor-
derlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden.
Stuttgart den 5. December 1835. Schwab.
B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a)MWerfügung in Betreff der Einreichung von Gratial= Gesuchen.
Unter Beziehung auf die in Betreff der Gratial-Gesuche von nicht pensionsberech-
tigten Dienern und ihren Hinterbliebenen den 12. December 1827 (Reg. Bl. S. 552)
getrossene Verfügung wird hiemit den Bezirksämtern bekannt gemache, daß auch die
übrigen vorkommenden Gratial-Gesuche mit Umgehung der Mittelstellen unmittelbar
an das Finanz-Ministerium zu richten sind, mit Ausnahme jener von Kirchen= und
Schuldienern oder ihren Hinterbliebenen, so wie von Militär-Personen, welche wie
bisher an die vorgesehten Dienstbehörden gebracht werden.
Stuttgart den 5. December 1335. Herdegen.