Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nro. 51. 
Regierungs-Blatt 
, fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch den 23. December 1835. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. » *1sr .. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, einige Abänderungen der Taxe der Arzneimittel 
betreffend. 
  
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel betreffend.“) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Tare der Arznei- 
mittel wird Nachstehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Artikel gelten bis auf Weiteres die bei- 
gesetzten Preis-Bestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamenten= 
Tare vom 25. Juli 13531 (Reg. Bl. S. 505) und, so weit diese nicht Ziel und 
Maaß geben sollte, der älteren Taxe vom Jahr 1755. 
Die Apotheker des Königreichs haben sich vom 1. Januar 1836 an bienach zu 
achten; die betreffenden Behörden aber haben über der Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 18. December 1835. 
Auf Seiner Königlichen Majestär besonderen Befehl: 
Schlaper. 
*) Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker mehr. 
Abdrücke als gewöbulich gemacht worden, und kann das Eremplar um den Preis von zwei 
Kreuzern bei der Erpedition des Regierunge-Blatts abgelangt werden.
	        
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