Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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2) Wenn die Transitguͤter auf ihrem früheren Zuge durch das Vereins-Gebiet 
bereits eine Durchgangs-Abgabe entrichtet haben, so findet bei Einhaltung der 
Bedingungen, welche die Anmerkung, Abtheilung III, Abschnitt llI, Punkt 2, 
des Vereinstarifs bezeichnet, eine Erhebung der gedachten Controle-Gebühr 
auf den vorgenannten Straßen nicht Statt. 
5) Auf anderweiten Straßen, welche das Vereins-Gebiet auf burzen Strecken 
durchschneiden, kann, wenn die örtlichen Verhältnisse das Bedürfniß zeigen, 
eine weitere Ermäßigung der Durchgangs-Gesälle oder deren Verwandlung in 
eine, nach Pferdesladung zu entrichtende, Controle-Gebühr angeordnet werden. 
4) Gegenwärtige Verfügung tritt statt der Ministerial-Verfügung vom 19. Decem- 
ber 1833 (Reg. Bl. Nr. 55) mit dem 1. Januar k. J. in Wirksamkeit. 
Mit dem Vollzug ist die K. Zolldirektion beauftragt. 
Stuttgart den 18. December 1835. Herdegen. 
Dienst-Erledigung. 
Am 17. d. M. ist der bisher als Regiments-Arzt der Artillerie funktionirende 
General--Armee-Chirurg v. Schuntter zu Ludwigsburg gestorben. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 14. d. M. ist die erledigte Forstwartsstelle zu Wiblingen im Reroier 
Donaustetten, Forstamts Alpeck, dem Waldschüzen Bohner, in Bernstgdt, Reviers 
Altheim, und 
durch höchste Entschließung vom 16. d. M. die Stelle des Hauswundarztes und 
Oberwärters an der Frrenanstalt zu Zwiefalten dem Wundarzt Baumeister, zu 
Thuningen, Oberamts Tuttlingen, übertragen worden. 
Am 17. d. M. find die Rechts-Erkenmnisse vom Monat September d. J. ausgegeben worden.
	        
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