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vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 24. d. M. die erledigte Stelle eines zweiten
geheimen Justiz-Ministerial-Kanzlisten dem Tagschreiber Majer bei dem Ober-
Tribunal gnädigst übertragen,
dem ersten geheimen Justiz-Ministerial-Kanzlisten Wildt den Titel eines Sekre-
tärs in Gnaden verliehen, und
den Referendär erster Classe, Carl Ferdinand. Göriz., von Heuchlirgen, Ober-
amts Reckarsulm, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe
hat Ulm zu seinem Wohnshiße gewählt.
Ferner haben= Seine Königliche Majestät vermöge höchster Emschließung
vom 28. d. M. die erledigte Revierförsters-Stelle zu Vellberg, Forstamts Crailsheim,
dem bei dem Forstamt Tübingen angestellten Forst-Assistenten Bender gndigst
übertragen. «
Il.VerfügungenderDepartements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Zurückforderung der Heimatscheine von Auswandernden.
Es ist schon mehrmals die Wahrnehmung gemacht worden, daß Württembergische
Staatsbürger, welchen zum Behuf ihres Aufenthalts im Auslande Heimatscheine
ausgestellt worden waren, bei ihrer nachgefolgten Auswanderung aus dem Königreiche
im Besiße dieser Urkunden geblieben sind, obgleich die Zeit ihrer Gültigkeit noch nicht
abgelaufen war.
Da hieraus leicht Mißverhältnisse entstehen bönnen, und überhaupt Auswandern-
den der Besiß von Urbunden über ihren fortdauernden Verband mit dem diesseitigen
Staate und diesseitigen Gemeinden nicht gebührr; so wird sämtlichen Oberämtern auf-
gegeben, vor der Annahme der Verzichtleistung auf das Staatsbürgerrecht bei Aus-
wandernden der Zurückgabe der in ihren Händen etwa befindlichen Heimarscheine sich
zu versichern, und wie dieses geschehen ist, jedesmal in dem Amts-Protokoll zu be-
merken. —
Stuttgart den 22. December 1835. Schlaper.