Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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die erledigte evangelische Pfarrei Gruͤnthal, Dekanats Freudenstadt, dem Pfarr- 
verweser Klemm in Wendlingen, Dekanats Kirchheim, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Kleebronn, Dekanats Brackenheim, dem Pfarr- 
verweser Hahn in Horkheim, Dekanats Heilbronn, gnaͤdigst uͤbetragen, auch 
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 29. v. M. den Referendaͤr erster Classe 
Sautter, von Schorndorf, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. 
Derselbe hat Ludwigsburg zu seinem Wohnort gewählt. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestct vom 30. v. M. 
ist der Pfarrer Hoch zu Hopfau, Dekanats Sulz, von seinem Amte entlassen worden. 
Die patronatische Nomination des Pfarramts-Verwesers Lang zu Wildenstein, 
Dekanats Crailsheim, auf die dortige evangelische Pfarrstelle ist den 50. v. M. be- 
stctigt worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Criminal-Senats des Gerichtshofs für den Donau-Kreis. 
Bekanutmachung eines gegen den Finanzkammer-Registrator Kuhn in Ulm gefällten Erkenntnisses. 
In der von dem K. Oberamtsgerichte Ulm verhandelten Untersuchungssache gegen 
Wilhelm Friedrich Kuhn, Finanzkammer-Registrator daselbst, hat der Criminal-Senat 
des K. Gerichtshofs für den Donaukreis unter dem 7. d. M. erkannt: 
1) daß zwar der gegen den Angeschuldigten erhobene Verdacht rechtswidriger Täu- 
schung des Publikums durch Angabe eines falschen Verfassers bei Herausgabe 
eines Nachdrucks, als in subjektiver Beziehung nicht erwiesen, beruhen zu 
lassen; 
2) daß dagegen wegen der hiebei erhobenen objektiven Täuschung der Angeschul- 
digte zum Ersat des Schadens durch Zurücknahme derjenigen Exemplare, 
welche die getäuschten Käufer nicht behalten wollen, verbunden sey, und daß 
5) dieses Erkenntniß durch das Regierungs-Blatt öffentlich bekannt zu machen sey.
	        
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