Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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1) der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in Stuttgart für die in ihrem Verlage 
erscheinende neue Ausgabe von 
Friedrich v. Schillers sämmtlichen Werken, in groß Oktav, 12 Bände, und 
vermehrt mit einer Abhandlung Schillers „über den Zusammenhang der thie- 
rischen Natur des Menschen mit seiner geistigen,““ und einer Biographie von 
des Verfassers Gattin; 
2) der Stahel'schen Buchhandlung zu Würzburg für die Schrift: 
„Grundzüge zur Lehre der chirurgischen Operationen von Dr. Tertor;“ 
was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Pridvilegien 
gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 29. Januar 1835. Schlayer. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Anfnahme zweier Wundärzte. 
Die Candidaten der Chirurgie, Christian Gottlob Maper, von Wablingen, und 
Conrad Walther, von Rothenacker, Oberamts Ehingen, sind nach erstandener Prü- 
fung zur Ausübung der Wundarzneikunde nach den Befugnissen der Wundärzte erster 
Abtheilung, und Mayer ist zugleich auch zur Ausübung der Geburtöhülfe ermächtigt 
worden. 
Stuttgart den 29. Januar 1835. Walther. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse vom Etatsjahr 1833—36. 
In Gemäßheit der Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde §&. 125, und des 
Staatsschulden-Zahlungsstatuts vom 22. Juni 1820, K. 13, werden hiedurch die Ergeb- 
nisse der Nechnung der Staatsschulden= Zahlungskasse vom Etatsjahr 1834, wie sie von 
den für die Justifikation dieser Rechnung bestimmten böniglichen und ständischen Com- 
missarien vorgelegt worden sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 28. Janugr 1835. Herdegen.
	        
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