Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Abschnitt II. 
Verwendang des Zinsenfonds. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
fl. kr. 
Uebertrag 80,41 393 
Zu den vorstehenden .. .«054,355si113er 
sind die im Laufe dieses Jahrs zu bezahlen 
gewesenen Stückzinse bei Capital= —r-2 
nach den Zinsverfall-Terminen zu rechnen mit 5,517 fl. 39 kr. 
1°059,670 fl. 50zbr 
Dagegen sind hievon abzuziehen: 
die Zinsen-Ersparnisse durch Ablösung von Capi= 
talien vor der Verfallzeit der Jahreszin- 
en 1,982 fl. 26skr. 
und die an den ülteren Zinore= . 
Abschnitt I. sten abgegangenen. 95 fl. 45 kr. 
- 2,957 fl. 93kr. 
B. II. 1. Hierüber bleiben 2056,.75531 
1/137,1750 
daran wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- 
B I. II. 1. Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt 1•065,02%3 
und blieben auf den 30. Juni 1834 unberichtigt, welche von den Glän= 
bigern nicht erhoben wurden und sich baar in der Casse befanden 72,1 50 112# 
1·157,175 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds von 1140,852 64 
dieses Erforderniß abgezogen wird mit . 1«1.37,17520-;- 
so ergibt sich ein Ueberschuß des rsteren, welcher dem ! 5 des Staats — 
Abschn. III. schulden-Statuts vom 22. Juni 1820 gemäß dem Tilgungsfonde 
zufloß von —. 3,676 fl. 46 kr. 
naͤrnlich 
1) Ueberschuß des Zinsenfonds, abzüglich des Erfordernisses am An- 
fange des Jahrs: 
der Zinsenfonos für das Jahr 183; beträgt 1,060,#410 fl. 27 kr. 
davon abgezogen: 
das Erforderniß für das laufende Jahr mit 1/055,555 fl. 11gkr. 
bleiben 60,057 152 
2) Zinsen-Ersyarnisse im Lar fe des Jahrs burch Capital-Ablöfungen 
vor den Zinsverfall-Terminen und durch Abgang an aͤlteren Zin- 
sen . 2,957 fl. 9xzbr 
wogegen die nach den Zinsverfall-Terminen zu be- 
zahlen gewesenen Stückzinse betragen 5,517 fl. 59kr. 
- ·6,05715; 
  
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