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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 17. d. M. die bei der Regierung des Schwarz-
wald-Kreises erledigte Sekretärsstelle dem Amtsnotar Ehrmann zu Ingelfingen, so wie
die erledigte katholische Pfarrei Primisweiler, Dekanats Tettnang, dem Pfarr-
Verweser Hertsch zu Andelfingen, Dekanats Riedlingen, gnädigst übertragen.
Sodann haben Höchstdieselben unter dem 22. d. M. dem Oberlieutenant
Nagel des dritten Reiter-Regiments die nachgesuchte Entlassung aus den K. Militär-
Olensten ertheilt;
den Unterlieutenant Klüpfel des ersten Reiter-Regiments zum Oberlieutenant
beförderr,
den dem dritten Reiter-Regiment aggregirten Unterlieutenant v. Oerben# bei die-
sem Regiment eingetheilr, und
den Wachtmeister v. Gundlach des zweiren Reiter-Regiments zum aggregirten
Unterlieurenant bei diesem Regiment ernannt.
Am 17. d. M. erhielt der von dem Freiherrn v. Süskind auf die erledigte ka-
tholische Pfarrei Schwendi, Oberamts und Dekanats Wiblingen, ernannte Kaplan
Breitinger zu Aulendorf, Dekanats Waldsee, deßgleichen
der von dem Grafen b. Königsegg= Aulendorf auf die katholische Jodoks-
Kaplanei in Aulendorf, Oberamts und Dekanats Waldsee, ernannte Pfarrer Hopfen-
zibß zu Schwendi, Dekanats Wiblingen, die landesherrliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Prioilegium gegen den Nachdruck des Universal-Lerikons der Handels-Wissenschaften, von Schiebe.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 10.
d. M. der Buchhandlung der Gebrüder Schumann in Zwickau ein Prioilegium gegen
den Nachdruck des in ihrem Verlage erscheinenden Werkes: Universal-Lexikon der
Handels-Wissenschaften, von August Schiebe, auf die Dauer von sechs Jahren zu
verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches unter Hinweisung auf die K. Verord
nung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur
Nachachtung bekannt gemacht.
Stuttgart den 11. Februar 1836. Schlaper.