Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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7) Die katholische Kaplanei in Unterailingen, Oberamts und Dekanats 
Tettnang, womit die gewöhnlichen Dienst-Obliegenheiten eines Kaplans verbunden sind, 
gewährt ein jährliches reines Einkommen von 452 fl. aus eigenen Gütern, Grund- 
Gesällen, Kapital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. Die Bewerber haben 
sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath vorschristmäßig zu melden. 
8) Die katholische Pfarrstelle in dem Marbtfleken RNusplingen, Oberamts und 
Dekanats Spaichingen, welche im Pfarrort und in einigen Filialweilern und Höfen 951 
Marrgenossen hat, gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen und Gebühren 
900 fl. beständiges Einkommen. Bis zur Herstellung des Pfarrhauses hat der Pfar- 
rer in dem hiezu eingerichteten Gebäude der daselbst bestehenden Kaplanei zu wohnen. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath zu 
melden. 
9) Die durch die Beförderung des Domkaplans Aigner in Erledigung gekommene 
Dom,-Caplanei-Stelle in Rottenburg wird wieder beseht werden. Der Dom-Caplan 
hat, neben der Aushülfe in den kirchlichen Verrichtungen an der dortigen Dom-Kirche 
und Dom-Pfarrei, als Lehrer an der lateinischen Schule wöchentlich 3o Stunden 
Unterricht im Lateinischen, Griechischen und den mit der ihm zuzuweisenden Classe in 
der Negel verbundenen Realien zu ertheilen. Die Besoldung beträgt, neben freien 
Wohnung und dem dritten Theil des Schulgelds, 800 fl. Geld. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich binnen vier Wochen an den Bischof in Rottenburg zu wenden, 
und ihr Gesuch mit den erforderlichen Zeugnissen, insbesondere auch über die mit gutem 
„Erfolg erstandene Präzeptorats-Prüfung, zu belegen. 
  
#edruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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