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7) Die katholische Kaplanei in Unterailingen, Oberamts und Dekanats
Tettnang, womit die gewöhnlichen Dienst-Obliegenheiten eines Kaplans verbunden sind,
gewährt ein jährliches reines Einkommen von 452 fl. aus eigenen Gütern, Grund-
Gesällen, Kapital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. Die Bewerber haben
sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath vorschristmäßig zu melden.
8) Die katholische Pfarrstelle in dem Marbtfleken RNusplingen, Oberamts und
Dekanats Spaichingen, welche im Pfarrort und in einigen Filialweilern und Höfen 951
Marrgenossen hat, gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen und Gebühren
900 fl. beständiges Einkommen. Bis zur Herstellung des Pfarrhauses hat der Pfar-
rer in dem hiezu eingerichteten Gebäude der daselbst bestehenden Kaplanei zu wohnen.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath zu
melden.
9) Die durch die Beförderung des Domkaplans Aigner in Erledigung gekommene
Dom,-Caplanei-Stelle in Rottenburg wird wieder beseht werden. Der Dom-Caplan
hat, neben der Aushülfe in den kirchlichen Verrichtungen an der dortigen Dom-Kirche
und Dom-Pfarrei, als Lehrer an der lateinischen Schule wöchentlich 3o Stunden
Unterricht im Lateinischen, Griechischen und den mit der ihm zuzuweisenden Classe in
der Negel verbundenen Realien zu ertheilen. Die Besoldung beträgt, neben freien
Wohnung und dem dritten Theil des Schulgelds, 800 fl. Geld. Die Bewerber um
diese Stelle haben sich binnen vier Wochen an den Bischof in Rottenburg zu wenden,
und ihr Gesuch mit den erforderlichen Zeugnissen, insbesondere auch über die mit gutem
„Erfolg erstandene Präzeptorats-Prüfung, zu belegen.
#edruckt bei G. Hasselbrink.