Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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ihrem Verlage erscheinenden Schrift: Columbus, ein Lese- und Sprachbuch fuͤr gehobene 
Volksschulen, von Dr. Riecke, auf die Dauer von fechs Jahren zu ertheilen gnaͤdigst 
geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Prioi- 
legien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart den 18. Februar 1856. 
Schlayper. 
b) Pribilegium gegen den Nachdruck des Werks: Die Geschichte des Mittel Alters von Professor 
Dr. Friedrich Kortum. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 24. d. M. 
dem Buchhändler C. A. Jenni, Sohn, in Bern, ein Privilegium gegen den Nach- 
druck des in seinem Verlage erscheinenden Werks: Geschichte des Mirtel-Alters von 
Dr. Friedrich Kortum, Professor an der Hochschule zu Bern, auf die Dauer von 
sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung 
vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur 
Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 25. Februar 1836. 
Schlaper. 
e) Bekanntmachung, detreffend die Verlegung des Dekanats Wildbad nach Neuenbürg. 
Vermäge höchster Entschließung vom 24. Februar ist die Verlegung des Dekanats 
Wildbad nach Neuenbürg und die Vereinigung dieser Stelle mit der Stadtpfarrei 
Neuenbürg angeordnet worden; was mit dem Anfägen bekannt gemacht wird, daß 
diese Anordnung mit der bevorstehenden neuen Besehung der gedachten Stellen in 
Vollzug gesetzt werden wird. 
Stuttgart den 25. Februar 1836. 
Schlayer.
	        
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