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Mittwoch den 4. Mai, sodann
Mittwoch den 5. Oktober 1856 und an den darauf folgenden
Tagen
don dem katholischen Kirchenrathe vorgenommen werden.
Hiebei haben zu erscheinen:
1) alle Schullehrer, welche in Foige der ersten Dienst-Prüfung angestellt sind-
und eine Beförderung nachsuchen wollen;
2) die Schul-Provisoren, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschem.
Zu der Prüfung im Monat Mai d. J. haben sich auch diejenigen Schullehrer
zu melden, welche die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen.
Lehrkurs zu übernehmen gedenken.
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 4. Aprib, für die zweite-
bis zum 5. September d. J. bei der Ober-Schulbehörde dahier einkommen.
Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nichr durch besondere Erlasse zurückge-
wiesen werden, haben sich beziehungsweise am 5. Mai und 5. Oktober d. J., Morgens
7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden-
Hinsichrlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Bekanntmar
chungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1835, Regierungs-Blatt von 1822,
S. 106, von 1855, S. 87, beigefügten Bemerkungen unter dem Anhang verwiesen,
daß die Dienst-Candidaten sich zugleich mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse über-
den Besicz eines Gemeinde", Bürger= oder Beisit-Rechts auszuweisen haben.
Stuttgart den 8. März 1836. Hür den Vorstand:
Schedler.
b) Bekanntmachung., die Anmeldung derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen. Schullehre#.
Stande widmen wollen, betreffend.
Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrer-Stande widmem
wollen, haben sich spätestens bis zum
25. April d. J
bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden.
Dieselben werden hiebei auf die Vorschristen vom 12. März 1825, G. 6 bis ron
(Reg. Bl. S. 168), und vom 20. Februar 1827 (R- Bl. S. 82) mit dem Anhange