29
Jahrs bei den K. Gerichtshoͤfen erstanden haben, werden hiemit fuͤr die zweite Haͤlfte
ihrer Probe-Zeit den hienach erwaͤhnten Bezirks-Gerichten zugetheilt:
1) der Referendär Boscher dem Oberamts Krichte Göppingen,
2) — — Dellefant dem Oberamtsgericht Ellwangen,
5) — — Cssig dem Oberamtsgericht Neckarsulm,
5) — — Kaufmann dem Oberamtsgericht Tübingen,
5) — — Klotz dem Oberamtsgericht Ludwigsburg,
6) — — Remer dem Eriminalamt Stuttgart.
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirks-Gerichten acht Tage nach
dem Ablauf der ersten Hälfte ihres Probe-Jahrs ihre Funktionen anzutreten, und
von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritte
gewärtigt.
Stuttgart den 8. Januar 1856. Schwab.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Piivilegium gegen den Nachdruck des Werks: Apologie des Christenthums, von Ober-Consistorialrath,
Stirm.
Seine Königliche Majestt haben durch höchste Entschließung vom 6. d. M.
dem Buchhändler Belser zu Stuttgart ein Privilegium gegen den Nachdruck des in
seinem Verlage erscheinenden Werkes: Apologie des Christenthums, von Ober-Consisto=
rialrath Stirm, auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruhtz; was
unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den
Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 7. Januar 13536. Schlaper.
5) Bekanntmachung, betreffend die Veränderung der Parochial-Verhältnisse der evangelischen
Pfarreien Aistaig und Wittershausen, Dekauats Sulz, und die Erhebung des cvangelischen
Pfarr-Dikarials in Oberndorf, desselben Dekanats, zur Stadtpfarrei.
Vermöge böchster Emschließung vom 6. d. M. haben Seine Königliche
Majestät gnédigst verfügt, daß