Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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maͤchtigten am 2. Januar d. J. ein Vertrag hieruͤber unterzeichnet worden ist, und 
nachdem sowohl von Uns, als auch von den uͤbrigen Mit-Contrahenten demselben die 
Ratifikation ertheilt worden ist; so verfuͤgen und verordnen Wir, daß dieser Beitritts- 
Vertrag in seinem ganzen hienach folgenden Inhalt zur Nachachtung für Unsere 
sämtlichen Unterthanen und K. Behöbrden bekannt gemacht werde. 
Stuttgart den 19. März 1836. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats= Sekretär: 
Vellnagel. 
Vertrag 
zwischen Preufen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, 
dem Großherzogthum Hessen, und den zu dem Thüringischen Zoll= und 
Handels-Vereine verbundenen Staaten einerseits, und der freien Stadt 
Frankfurt andererseits, wegen Anschließung der letzteren an den Gesamt- 
Zollverein der ersteren Staaten. 
Nachdem der Senat der freien Stadt Frankfurt den Wunsch zu erkennen gegeben 
hat, dem zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem 
Großherzogthum Hessen, und den zu dem Thöringischen Vereine gehörigen Landen 
bestehenden Zoll= und Handels-Vereine beizutreten; so haben Behufs der deßhalb zu 
pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten ernannt: " 
einerseits, für Sich und in Vertretung der Krone Sachsel, des Großhetzog- 
thums Baden und der zum Thüringischen Vereine gehbrigen Staaten: «
	        
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