Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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die erledigte evangelische Pfarrei Bothnang, Amtsdekanats Stuttgart, dem Pfarr- 
Verweser Schall in Oberstetten, Dekanats Blaufelden, 
die erledigte katholische Pfarrei Nusplingen, Dekanats Spaichingen, dem Pfarr- 
Berweser Koͤnig zu Wildpoltsweiler, Dekanats Tettnang, 
die erledigte katholische St. Stexhans-Caplanei in der Oberamtsstadt Rottweil 
dem Pfarrer Schöb zu Laimnau, Debkanats Tettnang, 
die erledigte katholische Caplanei zu Unterailingen, Dekanats Tettnang, dem 
Pfarrer Hauber zu Hornfischbach, Dekanats Biberach, und 
die erledigte katholische Pfarrei Ebenweiler, Dekanats Saulgau, dem Pfarrer 
Baumann in Egesheim, Dekanats Spaichingen, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorsiehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. 
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monat Juni d. J. vorzuneh- 
menden ersten Dienst-Prüfung vor dem zu Tübingen niedergesehten Justiz-Prüfungs= 
Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden hiemit aufge- 
fordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vor- 
schriften (vergl. die Ministerial-Verfügung vom 1. April 1855, Reg. Bl. S. 149 ff.) 
eingerichtet seyn müssen, bis zum 1. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so 
gewisser einzureichen, als im Falle der Richteinhaltung dieses Termins der Nachtheil 
des Ausschlusses von dieser Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten 
lwürde. 
Stuttgart den 2. April 1856. 
Für den Departements-Chef: 
Bolley.
	        
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