Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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im Neckar-Kreise 
ist der bisherigen Parzelle der Gemeinde Schwabbach, Oberamts Weinsberg, 
Siebeneich, die Trennung von ihrem bisherigen Verbande und die Bildung einer 
fuͤr sich bestehenden Gemeinde gestattet worden; 
im Schwarzwald-Kreise 
sind die beiden Orte Collbach und Eberspiel, Oberamts Calw, welche bisher eine 
Gemeinde bildeten, in zwei abgesonderte Gemeinden getrennt worden; 
die bisherige Parzelle der Gemeinde Bach und Altenberg, Oberamts Oberndorf, 
Hänweiler, mit den drei Lochmühlen, ist durch Uebereinkunft in den Verband der 
Gemeinde Peterzell, desselben Oberamts, übergetreten; 
der Hof Kraftstein, bisher Parzelle der Gemeinde Mahlstetten, Oberamts Spai- 
chingen, ist, nachdem die Gemeinde Mühlheim, Oberamts Tuttlingen, ihr Eigenthums- 
recht und die fortwährende Ausübung der Gerichtsbarkeit und olizei auf demselben 
nachgewiesen hat, lehterer Gemeinde zugewiesen worden. 
Im Donau-Kreise 6 
ist die irriger Weise der Gemeinde Amstetten, Oberamts Geißlingen, zugeschrie- 
bene Parzelle Ziegelhütte als zur Oberamts-Stadt gehörig erkannt, und die bisherigen 
Parzellen Friedlings, Menzlis, Ober-Schwarzach und Ziegolz der Gemeinde Unter- 
Schwarzach, Oberamts Waldsee, sind von dieser getrennt und der Gemeinde Diet- 
manns, desselben Oberamts, zugetheilt worden. 
Stuttgart den 7. April 1836. Schlayer. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Einberufung zu der Anskellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Reg. Bl. 
Nr. 10) wegen der dießjährigen Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen 
für Kirchendienste werden von denjenigen Candidaten, welche sich hiezu gemeldet haben, 
biemit aufgefordert, zur ersten Prüfung, am Dienstag den 19. d. M., Morgens 
7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths zu erscheinen: 
1) Abele, Sebastian, Vikar in Erisdorf. 
2) Baumann, Georg, Vikar in Jagstberg.
	        
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