Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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1) zu Hebung der Armuto . .. ...1000fc. 
2) zu Tilgung der Kosten des neuerbauten Schulhauses. . 6000 fl. 
5) in die Kirche zu Anschaffung von Paramenten 318 fl. 
4) den Armen, zu gleichbaldiger Vertheilung unter denselbern bosl. 
1858 fl. 
was zu ehrendem Anerkenntniß dieser wohlthätigen Handlung hiemit öffentlich 
bekannt gemacht wird. 
Ulm den 29. März 1836. Für den Direktor: 
Haas. 
5. Der israelitischen Ober-Kirchen-Behörde. 
Bekanntmachung und Verfügung in Betreff eines israelitischen Gesangbuchs. 
Nachdem das auf Veranstaltung der israelitischen Ober-Kirchenbehörde heraus- 
gegebene „Gesangbuch zum Gebrauche bei dem Unterrichte in der mosaischen Reli- 
gion und zur bffentlichen und häuslichen Gottesverehrung der Israeliten im König- 
reiche Württemberg“ in der Hallberger'schen Verlagshandlung zu Stuttgart erschie- 
nen ist, so wird solches mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß sämtliche Rabbinen 
und israelitische Religionslehrer dieses Gesangbuch sowohl bei dem öffentlichen Gottes- 
dienste, als bei ihrem Religions-Unterrichte einzuführen und zu gebrauchen haben. Der 
Preis des ungebundenen Exemplars ist auf 43 kr., der des gebundenen auf 58 kr. 
mit der Verlagshandlung festgesetzt worden. 
Stuttgart den 7. April 1836. Sceinhardt. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Bemeff der Prüfung von Cameraldienst-Candidaten und Candidaten füe 
Bauchbalterstellen. 
Im Lause des Monats Mai d. J. wird wieder eine Präfung der Dlenst-Candl- 
daten und der Candidaten für Buchhalterstellen von Seiten des Finanz-Departements 
vorgenommen werden.
	        
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