Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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B) Des. Depaxtements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Beschränkung des Hausirhandels im Grenzbezirk. 
Nachdem in Folge des Beitritts des Großherzoglhums Baden zum Deutschen 
Zolloerein der Zollgrenzbezirk durch Finanz- Ministerial-Verfuͤgung vom 19, November 
1835 1Reg. Bl. S. à32) neu bestiimmt worden ist; so wird darauf aufmerksam gemacht, 
daß die Beschränkungen, welchen die Ministerial-Verfügung vom 31. August 1833 
(Reg. Bl. S. 242) den Haustrhandel an der Zollgrenze unterwirft, nunmehr ausschließ- 
lich auf den in der erstgedachten Verfügung gezeichneten Bezirk zu beziehen sind. 
Stuttgart den 28. Anpril 1856. Schlaper. 
b) Prioflegium gegen den Nachdruck des Werks: „Dei Mensch. Für gebildete Leser, von Dr. Burdach.“ 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschlietung vom. 27. d. M. 
der Valz'schen Büuchhandlung zu Stüttgart ein Mieslegium gegen den Nachdruck 
des in ihreim Verlagt erscheinenden Werks: „Der Mensch. Für gebildete Leser, von. 
Dr. Burdach;“ auch unter dem Titel: · 
Anthropologie fuͤr das gebildete Publikum, von Dr. C. F. Burdach, Professor 
zu Königsberg 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung 
auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Prioilegien gegen den Böchernachdruck 
berreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 28. April 1836. Schlaper. 
Ch) Verleihung des goldenen Civil-Verdienst Medaille 
Seine Königztiche Majest ät haben aus Aglatz der Visttatien des Oberams 
Welzheim vermöge höchster Entschließung vom 1. d. MI dem Schultheigen. Bareiß, 
zu Lorch, in Znädigster Anerkennung seiner Verdiensie, um die Verbesserung des bortigen.
	        
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