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17) Der Pavillon in Berg mit den zwei Neben-Gebaͤuden und dem Stall- und
Remisenbau.
18) Das Landhaus auf dem Rosenstein, das Officen-Gebaͤude, die Wach- und
Portiershäuschen, und das Maierei-Gebäude daselbst. ·
18) Die drei Gebaͤude zu Bellevue mit dem Pavillon auf dem Verg.
20) Das vormals Elbe'sche, Roth'sche und Gottschalk'sche Haus in der Vorstadt
von Cannstadt.
21) Die Kapelle und das Priesterhaus auf dem Rothenberg.
22) Die Gebäude in der exotischen Baumschule zu Hohenheim.
25) Die Gebäude in dem Thiergarten bei der Solitude.
24) Die Gebäude in der Fasanerie Herdle bei Weil im Dorf.
II. Gebäude der Hofdomainen-Kammer.
1) Das Kanzlei-Gebäude in der Friedrichsstraße.
2) Das Hof-Krankenhaus in der Büchsenstraße.
5) Das Naturalien-Magazin unweit des Catharinen-Hospitals an der Militär=
straße.
4) Die Maierei-Gebäude im dußeren Schloßgarten.
Jede künftige Vermehrung oder Verminderung der genannten Gebäude wird den
betreffenden Personen und Stellen jedesmal bekannt gemacht werden.
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Jeder Bewohner dieser Gebäude, so wie jeder bei dem Königl. Hof Angestellte
har die bestehenden Feuer-Polizei-Gesetze genau zu befolgen, insbesondere aber sich nach
den hienach folgenden, mit jenen Gesetzen im Einklang stehenden Vorschriften zu achten.
g. 2.
Eine besondere Hof-Feuerschau, welche aus dem Bau-Inspektor, einem Bau-Auf-
seher und den nöthigen Handwerksleuten besteht, und der Bau= und Garten-Direktion
untergeordnet ist, hat in den oben angezeigten Krongebäuden (in den hofkammerlichen
Gebäuden wird die Visitation von der städtischen Feuerschau vorgenommen) alljährlich
eine Haupt-Visitation vorzunehmen, und hiezu einen Zeitpunkt zu wählen, bei dem es
möglich wird, die alsbald zu besorgende Herstellung der vorgefundenen Defekte noch zu
rechter Jahreszeit auszuführen. — Sodann liegt der Hof-Feuerschau ob, von Zeit zu