Contents: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Peucker's Vermittlungsversuche. 117 
müsse demnach als Executionscommissar die Befehle des Bundes- 
tags vollstrecken. Manteuffel zuckte die Achseln: wir haben 
uns in Olmütz jedes Einflusses auf die Execution begeben. 
Der König aber war entrüstet; er wollte weder bayerische 
Truppen, entgegen der Olmützer Abrede, in Cassel, noch 
durch die Execution in den Bestand der hessischen Verfassung 
(wie es durch die Auflösung des ständischen Ausschusses ge- 
schähe) eingegriffen sehen. Auf der andern Seite verweigerte 
Fürst Schwarzenberg unbedingt die Zusage, auf den Dres- 
dener Conferenzen die Rechtsfrage entscheiden zu lassen: mit 
Rebellen unterhandle man nicht, sondern werfe sie nieder. 
Am 19. December hatte unterdessen das Oberappellations- 
gericht seine Unterwerfung unter die Verordnung vom 4. Sep- 
tember (die Steuererhebung) beschlossen; auch die Bürgerwehr 
war zur Ablieferung ihrer Gewehre bereit: dennoch aber er- 
schien am 22. eine bayerische Brigade in Cassel, und die Be- 
quartierungen, jetzt offenbar nur noch Acte der Rache, be- 
gannen in drückendster Weise. Endlich meldete am 26. Leiningen, 
daß er als österreichischer Commissar seine Instruction zu 
gemeinsamem Wirken mit Peucker empfangen habe, ließ sich 
aber nicht abhalten, daneben immer noch als Executions= 
commissar weiter zu verfahren. Die Casseler Stadträthe er- 
hielten auf Hassenpflug's speciellen Antrag die Weisung, ihre 
Verpflichtung zur Steuererhebung auf Grund der Verordnung 
vom 4. September ausdrücklich anzuerkennen; sie erwiderten, 
daß ihr Amt mit Steuererhebung nichts zu schaffen habe; 
da erfolgte der Bescheid, da sie einmal die Aufforderung er- 
halten hätten, müßten sie Ordre pariren. Sie wurden dann 
eine Woche lang durch eine starke Bequartierung mißhandelt, 
und die kurfürstliche Behörde übersandte Leiningen eine weitere
	        
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