Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nro. 26. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Samstag den 11. Juni 1836. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Controlirung zollbarer Gegenstände im Binnen- 
lande. — Dienst-Nachrichten. „% 6 
Verfügungen der Departements. Erlöschung eines Einführungspatents. — Bekanntmachung, den 
Besuch der Laudes-Universität betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Ebriftliche 
Gedichte, von Chr. G. Barth.“, — Termine für die Conkursprüfungen der evangelischen Schullehrer 
. und Lehrgehülfen, so wie der israelitischen Lehrgehülfen. 
Dienst-Erledigung. 
Widerruflich angestellte Diener. 
—...— 
S 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Koönigliche Verordnung, 
betreffend die Controlirung zollbarer Gegenstände im Binnenlande. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zur Ergänzung und weiteren Entwicklung der durch die 9#. 150 und 151 der 
provisorischen Zollordnung vom 15. December 1833 vorgeschriebenen Maßregeln für 
die Controlirung des Waarenverkehrs im Binhenlande oder außerhalb des Grenzbezirks 
finden Wir, nach getroffener Vereinbarung mit den zollverbündeten Staaten, Uns 
bewogen, zu verordnen wie folgt:
	        
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