Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Endlich darf Niemand in die Holzz, Pferd= und anderen Ställe, Futter-Kammern, 
Dachboͤden und Dachkammern mit einem bloßen Lichte gehen, sondern muß sich einer 
Laterne bedienen, welche fuͤr die Staͤlle von Blech und mit Draht uͤberstrickt seyn muß. 
Ebenso ist das Tabakrauchen in diesen Lokalitaͤten verboten. 
C. 7. 
Zu Verhütung einer Feuersgefahr ist es ferner nothwendig, daß die Kamine, 
Oefen und Ofenröhren, so wie alle Feuer-Kandle, immer rein von Ruß gehalten wer- 
den, wofür die Bau= und Garten--Direktion besonders zu sorgen hat. Es ist daher 
weder den Kaminfegern, noch den Hafnern, wenn sie zur Reinigung kommen, ein Hin- 
derniß in den Weg zu legen, und wenn dieses dennoch geschehen sollte, so habev diese 
Personen der Bau= und Garten-Direktion sogleich Anzeige hievon zu machen, ohne 
welche Anzeige bei Bestrafung eines durch das Unterlassen der Reinigung entstehenden 
Brandes auf das ihnen in den Weg gelegte Hinderniß keine Rücksicht genommen wird. 
K. 8. 
Ohne vorgängige Anzeige bei der Bau- und Garten-Direktion darf weder ein 
neues Feuerwerk errichtet, noch ein bestehendes in irgend einer Weise verändert werden, 
selbst wenn es der Bewohner ganz auf seine Kosten thun wollte. Die Bau= und 
Garten-Direktion wird über jeden solchen Fall die Hof-Feuerschau hören. 
—— 
Alle auf den im Eingang genannten Kron-Gebäuden befindlichen Blitz-Ableiter find 
alle Jahre durch das betreffende Bau-Personal zu visttiren, und der Erfund davon ist 
unter Anschluß einer Berechnung des Aufwands für die Herstellung der vorgefundenen 
Defekte vorzulegen. 
Bei den Hof-Kammer= Gebäuden wird diese WVisitation durch die städtische Feuer- 
schau besorgt. 
+K. 10. 
Da das Theater= und das Redouten= Gebäude vermöge ihrer innern Einrichtung 
und vorzüglich wegen ihres Gebrauchs einer Feuers-Gefahr besonders leicht ausgesett 
lind, außerdem aber noch bei dem Theater-Gebäude wegen der Nähe des neuen 
Schlosses die möglichst grötzte Vorsicht unumgänglich nothwendig ist, so ist von Seiten 
der Hof-Theater-Intendanz eine eigene Feuerwache, welche namentlich auch bei Nacht
	        
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