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B) Termin zur Pruͤfuug fuͤr die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd.
Diejenigen katholischen Schulpraͤparanden, welche die Aufnahme in das Schul-
lehrer-Seminar in Gmünd nachgesucht haben und nicht durch besondere Erlasse zurück-
gewiesen worden sind, haben am Dienstag den 5. Juli d. J. Abends in Gmünd sich
einzufinden, wo die im F. 12 der organischen Statuten vom 15. Januar 1825 (Reg.=
Blatt Nr. 5 vom Jahre 1825) angeordnete Aufnahmsprüfung vorgenommen werden
wird. Die neu eintretenden, wie die älteren Seminaristen werden an die genaue Be-
folgung des §. 23 der besagten Statuten. die halbjährige Vorausbezahlung betreffend,
erinnert.
Stuttgart den 10. Juni 1836.
Für den Vorstand:
Schedler.
c) Ernennung katholischer Schul-Inspektoren.
Dem Pfarrer Baumann in Allmendingen wurde das katholische Schul-Inspek-
toratamt Ehingen,
dem Pfarrer Hauschel in Harthausen das katholische Schul-Inspektoratamt Ulm,
dem Pfarrer Holbein in Frommenhausen das katholische Schul-Inspektoratamt
Rottenburg,
dem Pfarrer Neuer in Ochsenhausen das katholische Schul-Inspektoratamt
Ochsenhausen,
desinktiv übertragen.
tgart den 10. Juni 1836.
Stut s Für den Vorstand:
Schedler.
A. Des Studienrathe.
Bekanntmachung, betreffend die dießjährigen Prüsungen:
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikke,
2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar,
3) für die Zulassung zu akademischen Studien,
4) für die Aufnahme in das höbere evangelische Seminar.
I. Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird
am 24. und 25. August Mittwoch und Donnerstag,
II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar
den S1. August, 1. und 2. September, Mittwoch, Donnerstag und Freitag