126 Siebentes Kapitel.
Selbstverständlich ist nur der an dem Orden Beteiligte
und in die Ordensverbindung Aufgenommene berechtigt, das
bezügliche Ordenswappen mit seinem Wappen zu führen.
Die Stifter und ihre souveränen Nachkommen, welche die
Orden zu verleihen haben, führen sie erblich, was auch als
besonderes Vorrecht einzelnen Familien verliehen wurde.
Darüber, wo die Dekorationen bei Wappen anzubringen
seien, besteht wohl keine bestimmte Regel und es hängt meist
von dem Wunsch des Wappenherren, dem Raume und den
sonstigen Umständen ab, wo man die Ordenszeichen anbringt;
die üblichen Arten aber sind:
1. In älterer Zeit setzte man sie in den Schild, der mit
dem Ordenskreuze geviertet wurde (bei Maltesern und Deutschordensherren),
d. h. in seinem ersten und vierten Felde dieses,
in den beiden anderen das Geschlechtswappen.
2. Im 15. Jahrhundert finden wir sie häufig neben
dem Wappen, mit oder ohne Verbindung mit dem Schilde
gezeichnet.
Zu dieser Zeit erscheinen Ordenszeichen e auch um den Hals
Kettchen beim Sehschnitt
desselben. befestigt. Wurden die Ordenszeichen. an dem Schild
hängend dargestellt, so geschah dies in der Weise, daß ein
Loch in einer der oberen Ecken des Schildes angebracht wurde,
durch das ein Kettchen gezogen war, an dem dann das
Ordenszeichen hing (Abb. 231).
3. Man legte den Schild auf
das Ordenskreuz allein oder auf
dasselbe in einem Schild befindliche,
so daß die vier Arme des
Ordenskreuzes hinter dem Schilde
hervorragen (besonders bei Mal-Abb.
231. teser= und Deutschordensrittern
üblich).
4. Fürstenorden werden am öftesten an ihrer Kette um
den Schild gehängt, oder sind unter dem Schild angebracht,
indem sich die Ketten oder Bänder hinter den Unterrand ver-