Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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in die Beaufsichtigung und Leitung der Schulstudien der Zoͤglinge, so wie in werk- 
taͤglich wenigstens zweistuͤndigen bestimmten Unterricht im Zeichnen nach dem lebenden 
Modell, in der Muskellehre und Lehre vom Kostuͤme nach vorgeschriebener Ordnung 
im Wochenturnus zu theilen, und als Mitglied der Kunstschul-Direktion an den Direk- 
tionsgeschäften und Berathungen Theil zu nehmen. Der Gehalt dieser Stelle, mir 
welcher der Titel und Rang eines Gymnasial-Professors verbunden ist, bestehr in 
800 fl. Die Bewerber haben ihre Eingaben innerhalb der nächsten vier Wochen 
bei der K. Direktion der Kunstschule einzureichen und denselben ein Nationale und eine 
Darstellung ihrer Bildungslaufbahn beizufügen. 
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines ersten Helfers an der Münsterkirche 
in Ulm haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Reben einer Amtswohnung berechnet sich ihr Einkommen zu 
862 fl. 18 kr. in Sportelpreisen; das fire Einkommen aber besteht in 600 fl. Geld, 
2 Scheffel Roggen und 12 Scheffel Dinkel. 
4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jaxtkreises erledigte Stelle 
eines rechtskundigen Assessors, mit welcher der Normalgehalt von 800 fl. verbunden 
ist, haben innerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmeßig sich 
zu melden. 
5) Bei der Finanzkammer des Donarkreises ist eine Revisorsstelle, womit 800 fl. 
Besoldung verbunden sind, zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben inner- 
halb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
6) Durch die Versetzung des Registrators Sadler auf die durch den Tod des 
Registrators Kuhn bei der Finanzkammer in Ulm in Erledigung gekommene Regi- 
stratorsstelle ist bei der Finanzkammer in Reutlingen eine Registratorsstelle mit der 
Normalbesoldung von 800 fl. erledigt worden. Die Bewerber um dieselbe haben 
innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschristmäßig 
sich zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. ist die erledigte Umgelds-Commis- 
särsstelle zu Ulm dem Umgelds-Commissär Mann zu Raveneburg übertragen worden.
	        
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