Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. « 
Verfügung,betreffeuvviederStaateschaldenisablmsgskassefükdieEmesJabre1836—393ngewieseuss 
Einnahmen. 
In Gemaͤßheit des Staatsschulden-Statuts §. A sind der Schuldenzahlungskasse- 
nach getroffener Uebereinkunft mit der staͤndischen Behoͤrde und erfolgter hoͤchster Ge- 
nehmigung Seiner Koͤniglichen Majestaͤt, zu Deckung ihres etatsmaͤßigen Fonds, 
welcher für die Etatsjahre 1856—39 in jährlichen 1,296,8538 fl. 23 kr. besteht, folgende 
Mittel zum unmittelbaren Bezuge angewiesen worden: 
direkte Staatssteuer von Grundeigenthum, Gefälken, 
Gewerben und Gebäuden . 
595,000 fl. 
Accise-Gesalle 190,y000 ft. 
Wirthschaftsabgaben 00, Ooo fl. 
Salzgesälle 391,000 fl. 
und 
an Capitalsteer 
2 20,858 fl. 23 kr. 
——— —„ — 
Zusammen —. 1,296,8658 fl. 23 kr. 
welche unter der allgemeinen Bestimmung, daß för etwa entstehende Ausfälle an den 
bestimmten Einnahmen die K. Staatshauptkasse einzutreten hat, von folgenden Kassen 
abzugeben sind: 
1) die direbte Staatssteuer mit jährlichen 595,000 ft. 
von den Oberamtspflegen: 
Aalen ..... 
Backnang....... 
Balingen ....... 
Besiqheim.... .»..... 
Moosb- 
8,000 fl. 
„ 1000 fl. 
9,, 000 fl.
	        
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