Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

1I1. Verfügungen der Departementé. 
A) Der Departements der Justiz und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen. 
a) Verfügung, betreffend die Vollziehung des Notariats Sportelgesetzes, mit angehängtem Notariats= 
Spertel-Tarif und einem Formular I.it# A. 
Durch das Geseh vom 22. Juli d. J. betreffend einige Abänderungen des proviso“ 
rischen Gesehes über die Notariats-Sporteln (Reg. Bl. S. 297—299), hat der dem 
letzteren Gesecze vom 31. December 1333 angehängte Rotariats-Sportel-Tarif (Reg- 
Blatt von 185, S. 50—56) verschiedene wesentliche Veränderungen erlitten; es wird 
daher der hiernach berichtigte Notariats-Sportel-Tarif in der Beilage bekannt gemachk. 
Indem sämtliche betreffende Behörden hierauf verwiesen werden, sseht man sich 
veranlaßt, zum Behuf einer gleichfoͤrmigen Gesetzes- Anwendung und Gesckufts-Behand- 
lung, unrer Bezugnahme auf die früheren Ministerial-Berfügungen vom 5. Februar 
1837 (Reg. Bl. S. 124—127) und vom 25. April 183 (Reg Bl S. 377, 578), nach- 
stehende Vorschriften zu ertheilen: 
K. 1. 
(Zu Art. 7 des Gesehes vom 22. Juli 1836.) 
Die mit dem 1. Juli 1356 und fernerhin anfallenden Notariats-Geschäste unter“ 
liegen den neuen Sportel-Bestimmurgen. Hinsichtlich der Anfallszeit eines Geschähts 
bat es bei den in dem provisorischen Notariate-Sportelgesebe vom 51. December 1855 
Art. 2 enthaltenen Bestimmungen sein Verbleiben. 
K. 2. 
(Zu Art. 5 des Gesehes vom 22. Juli 1836.) 
In Folge der Herabsehung des niedrigsten Betrags der Prüfungs: und Solen“ 
nisirungs-, auch Cognitions-Sporteln wird die für den Anseßz dieser Sparreln in- der 
Minisierial-Verfügung vom 5. Februar 1854 Punkt 4 an die Hand gegebene Skale 
in der Art erweitert, daß anzusetzen ist
	        
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