1I1. Verfügungen der Departementé.
A) Der Departements der Justiz und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen.
a) Verfügung, betreffend die Vollziehung des Notariats Sportelgesetzes, mit angehängtem Notariats=
Spertel-Tarif und einem Formular I.it# A.
Durch das Geseh vom 22. Juli d. J. betreffend einige Abänderungen des proviso“
rischen Gesehes über die Notariats-Sporteln (Reg. Bl. S. 297—299), hat der dem
letzteren Gesecze vom 31. December 1333 angehängte Rotariats-Sportel-Tarif (Reg-
Blatt von 185, S. 50—56) verschiedene wesentliche Veränderungen erlitten; es wird
daher der hiernach berichtigte Notariats-Sportel-Tarif in der Beilage bekannt gemachk.
Indem sämtliche betreffende Behörden hierauf verwiesen werden, sseht man sich
veranlaßt, zum Behuf einer gleichfoͤrmigen Gesetzes- Anwendung und Gesckufts-Behand-
lung, unrer Bezugnahme auf die früheren Ministerial-Berfügungen vom 5. Februar
1837 (Reg. Bl. S. 124—127) und vom 25. April 183 (Reg Bl S. 377, 578), nach-
stehende Vorschriften zu ertheilen:
K. 1.
(Zu Art. 7 des Gesehes vom 22. Juli 1836.)
Die mit dem 1. Juli 1356 und fernerhin anfallenden Notariats-Geschäste unter“
liegen den neuen Sportel-Bestimmurgen. Hinsichtlich der Anfallszeit eines Geschähts
bat es bei den in dem provisorischen Notariate-Sportelgesebe vom 51. December 1855
Art. 2 enthaltenen Bestimmungen sein Verbleiben.
K. 2.
(Zu Art. 5 des Gesehes vom 22. Juli 1836.)
In Folge der Herabsehung des niedrigsten Betrags der Prüfungs: und Solen“
nisirungs-, auch Cognitions-Sporteln wird die für den Anseßz dieser Sparreln in- der
Minisierial-Verfügung vom 5. Februar 1854 Punkt 4 an die Hand gegebene Skale
in der Art erweitert, daß anzusetzen ist