Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

357 
  
4 Oesenstand der Sportel. 
——. 
——. —— — — —— —— 
Germögens, Inrenroren, welche aus belondern Veranlas- 
sungen (z. B. weil Jemand wegen eingetretener Geistes- 
Krankheit oder als Verschwender 2c. unter Curatel gesetzt 
werden mutz) aufzynehmen #nd- .- 
Der höchste Sportel= Betrag darf, die Summe von.75 fl. 
nicht übersteigen. 
2) Für die Prüfung und Solennisirung der Beibringens- 
Inventare und Eheve#räge, so weit solche bei Erem#en 
erster Elasse stattfinder, ingleichen für die Cognition über- 
die zeitige oder gänzliche Unterlassung-dieser Geschäfte 
Der höchste Betrag dieses Satzes ist bei einem Vermoͤ- 
gen von 50,000 fl. und darüber immer anzuseben. 
Veträgt das tohe Akriov, Vermögen 300 fl. und weniger, 
so findet zu 1) und 2) kein Sportel-Ansatz statt. 
3) Für die Anferrizung von Gam-Invenraren mit oder ohne 
Gant-Berweisung . 
bianation. 
Für die Vornahme derselben, bei. Exemtenzerster Elasse 
(neben den etwaigen Reisekosten des obsignirenden Beamten) 
Wenn "dieser Akt in verschiedenen Oberänm#tern# vorzunedmen, 
ist, 6n ist in jedem Bezirke die Sportel anzuseten. 
Für eine Resignation, nach welcher wieder obfl igniri werden 
muß (neben den eiaigen Reisekogen) . 
flkskschnungems VwmmdschqfkssRechunngem 
WacsTkhetlwsgem s. Theilungen. 
Rechnus gen, f. Vormundschafts-Rechnungen. 
Refignation, . Olignation. 
chuldenverweisungen 
  
1 
Proccnre 
bis 
Nichts. 
  
O1 
  
Sportel-Betrag. 
kr. 
#ein Viereel der Real- 
Tobeilungs-Sportel. 
18
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.