Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

366 
1) Die Capitalsteuer-Aufnahme ilt nach der Ministerinlverfügung vom 30. December 
18355 in Betreff der Capital= und Besolbungssteuer Rro. I. 2 (Reg. Bl. S. 564) 
unter Beobachtung der bisher bestehenden Vorschriften zu behandeln. 
2) Die Hauptverzeichnisse der Oberämter find, wie lbisher, je auf den 1. November 
dem Stener-Collegium vorzulegen. 
II. In Ansehung der Steuer von Pesoldungen und Pensionen und 
dem diesen Einnahmen gleich zu achrenden Einkommen, welche gleichfalls 
um odie. Hälfte des bisherigen Betrages, also—jzauf drei Achttheile der durch das Abga- 
bengese vom 29. Juni 1821 K. 31 bestimmten Säße, ermäßigt worden ist: 
1) Die Steuerpflichtigen haben, wenn auch in ihrem Einkommen seit dem vorigen 
Jahre sich nichts verändert haben sollte, für das Etatsjahr 1836—5y nach der 
im MRegierungsblatte vom Jahre 1821 S. 568—6571 enthaltenen Porschrift 
specificire#p Fassionen zu übergeben. 
Fäür die Jahre 1857—39 find solche umständliche Fassionen ver, Steuer- 
Pflichtigen, welche schon im vorangegangenen Jahre satirt haben, nicht erfor- 
derlich, sondern es genügt an der Erklärung der Steuerpflichtigen über die 
Veränderung oder Nichtberänderung ihres Einkommens gegen das vorige Fie 
nanzjahr: 
2) Der Ertrag der Zehnten und Theilgeböhren ist vach dem Durchschnittsertrage 
der drei Jahre 1833, 1854 und 1835, und zwar während der ganzen Finanz“' 
periode von 1836—39 in Berechnung zu nehmen, und hierbei insbesonders 
die Bestimmung des Art. 2 des obenerwähmen Gesetzes vom 22. Juli 1856 
zu beachten, wonach die zu den steuerpflichtigen Gehalten gehörigen Natura“ 
lien nun vollständig zur Bestenerung zu ziehen sind. 
Der Werth der Naturalien ist nach den Borschriften zu berechnen, welche 
in der schon erwähnten Ministerialverfügung vom 30. December 1833 unter 
II. 2 hiefür gegeben sind: 
5) Da bei den in K. 28 des Abgobengeseßes vom 29. Juni. 1821, wu8er -d 60 
nannten Steuerpflichtigen: Amtsgehülfen, Handlungs-Commis 2c. eben. dem 
Salair auch die freie Beköstigung, welche sie von ihren Princiyglen genjeßen, 
wie bisher (mit jährlichen 150 fl.) in Anschlag zu. bringen. ist; so. kommt, den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.