Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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G. Rechtswissenschaft. 
Juristische Encyklopädie, nach Falk, lehrt viermal wöchentlich von 10—11 
Uhr Prof. Dr. Hepp. 
Naturrecht nach seinem Grundrisse vier= bis fünfmal wöchentlich um s Uhr 
Prof. Dr. Reyscher. 
Die Institutionen des rômischen Rechts nach Mayers Grundrisse sechs- 
mal wöchentlich von 11—12 Uhr Prof. Dr. v. Schrader. 
Römische Rechtsgeschichte von 4—5 Uhr Prof. Dr. Maper. 
Die Pandebren, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechtes, trägt vor nach 
Thibaurs Pandektenrecht (Sie Auflage 1854) von 10—11 und von 11—12 Uhr Kanzler 
Dr. o. Waächter in zehn wöchentlichen Stunden. 
Die zweite Hälfte der Pandekten (Familien= und Erbrecht) nach v. Wening- 
Ingenheim fünfmal um 3 Uhr Prof. Dr. Lang. 
Ein examinatorisches Collegium über die wichtigeren Lehren des 
Civilrechtes wöchentlich in vier bis fünf noch zu bestimmenden Stunden, oder Erb- 
recht wöchentlich in vier Stunden von 9—10 Uhr, hält Prof. Dr. Mayer. 
Ein exegetisches Collegium über roômisches Recht, enthaltend Hermeneutik, 
Einleitung in die Justinianeischen und einige andere der wichtigeren rômischen Rechrs- 
ücher und Interpretations-Uebungen aus denselben, unter Zuziehung seiner Ausgabe 
er Institutionen und zweier Pandektentitel, um 9 Uhr sechsmal wöchentlich Prof. 
öy. v. Schrader. 
Das veursche Privatrecht lehrt nach Eichhorns Lehrbuch (#te Ausgabe 1836) 
sechsmal wöchenrich von 10—11 Uhr Prof. Dr. Reyscher. 
Das gemeine deutsche und württembergische Handels= und Wechsel- 
rrecht nach, seinem Grundrisse dreimal wöchentlich von 5—6 Uhr Prof. Ur. 
ichaelis. 
Die deursche Staats= und Rechtsgeschiche nach seinem Grundrisse sechsmal 
wochentlich von 10—11 Uhr Derselbe. 
Deas deutsche und württembergische Staatsrecht trägt in fünf wöchent- 
lichen S#trunden von 5—6 Uhr Abends Prof. Dr. R. Mohl vor.
	        
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