Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Die Ernennung des Pfarrers Johann Baptist Stegherr zu Bieringen, De- 
kanats Horb, auf die erledigte katholische Pfarrei Rißtissen, Dekanats Ehingen, von 
Seite des Freiherrn Schenk v. Stauffenberg, erhielt den 22. v. M. die landes- 
herrliche Bestätigung, deßgleichen 
die patronatische Ernennung des Priesters Carl Aloys Michling, Bürgers zu 
Leutkirch, auf die dortige katholische Johann-Caplanei. » 
Der Uebertragung des erledigten Posthaltereidienstes zu Calw an die Wittwe des 
Gastwirths Stirner in Calw ist durch K. Entschließung vom 27. v. M. die landes- 
herrliche Bestaͤtigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Gerichtshof für den Donau-Kreie. 
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Notariaks-Candidaten, welche im Donau-Kreise ihren 
gesetzlichen Wohnort haben. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 22. Mai 1834 (Reg. Bl. S. 388) 
werden diejenigen, welche zu der nächsten von dem K. Gerichtshofe für den Donau- 
Kreis vorzunehmenden Notariats-Prüfung zugelassen zu werden wünschen und ihren 
gesehlichen Wohnort in diesem Kreise haben, hiemit aufgefordert, ihre dießfälligen Ge- 
suche, wenn es nicht bereits geschehen ist, auf die vorgeschriebene Weise und unter 
Angabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum 20. Februar d. J. bei der unterzeichneten 
Stelle um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins 
der Rachtheil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Prüfung für die Säumigen- 
unfehlbar eintreten würde. 
Ulm den 25. Januar 1836. 
Baur.
	        
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