Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille. 
Durch höchste Enrschließung vom 18. Januar d. J. haben Seine Königliche 
Majestät dem Förster Hahn zu Mönsheim, Forstamts Leonberg, in Anerkennung 
seiner vorzüglichen Dienstleistung, die goldene Eivil, Verdienst-Medaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 26. Januar 1836. Herdegen. 
b) Versügung, betreffend die Diäten des Forst-Personals. 
Da durch höchste Entschließung vom 18. Januar d. J. genehmigt worden ist, daß 
die Förster für die Besichtigung bauholzberechtigter Gebäude außerhalb ihres Wohnorts 
die ihnen für gewisse Geschäfte innerhalb Reviers ausnahmsweise gestatteten Diäten 
von täglichen 1 fl. 50 kr. der Amtskasse in Anrechnung bringen dürsen; so wird dieß 
als Nachtrag zu der Verfügung vom 5. September 1825 (Reg. Blatt S. 494) zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Sturtgart den 26. Januar 1836. 
Herdegen. 
Jc) Bekanntmachung in Betreff einer Veränderung in der Zutheilung der Forst-Gefäll Verrechnung. 
Vermäöge hoͤchster Entschließung Seiner Koͤniglichen Majestaͤt vom 25. Ja- 
nuar d. J. ist die Verrechnung der allgemeinen Verwaltungs-Ausgaben des Forstamts 
Mergentheim und der Forst= und Jagd-Gefälle des Reviers Mergentheim, welche bis- 
her dem Cameralamt Creglingen, früher Welkersheim (Reg.Blatt von 1822, 
S. 546), zugetheilt war, dem Cameralamt Mergentheim zugewiesen worden. 
Stuttgart den 29. Januar 1836. 
Herdegen.
	        
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