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4) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Ober-
amtsrichtersstelle in Ulm, wom. zugleich das Amt eines Poljzeihausverwalters
daselbst mit besonderer Entschädigung verbunden ist, haben sich innerhalh drel Wochen.
bei dem K. Gerichtöhofe in Ulm zu melden.
5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Oberamtsgerichts-Aktuars=
Stelle in Freudenstadt haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe
in Tübingen zu melden.
6) Nach erfolgter Vereinigung der Diöcese Alpeck mit der Dibeese Ulm ist dle
durch den Tod des Dekans Baur in Erledigung gekommene vereinigte Pfarrei
Göttingen und Alpeck wieder zu besehen. Der Wohnsit des Pfarrers ist in
Göttingen; neben den gewöhnlichen gotteodienstlichen Verrichtungen in diesem Orte
hat derselbe- in dem eine halbe Stunde entfernten Orte Alpeck jeden Sonn-, Fest-,
Feier= und Bußtag eine Predigt zu halten; die Catechisationen wechseln zwischen
beiden Orten, welche einschließlich des Filials Stupelau gegen 800 Einwohner zählen.
Das Einbommen der Stelle ist verwandelt, und berechnet sich in Spoextelpreisen auf
1016 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrel Wittershausen, Diöcese Sulz, von
welcher das Filial Boll getrennt und mit der Stadtpfarrei Oberndorf vereinigt worden
ist, haben innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
sich zu melden. Die Gemeinde zählt 655 Pfarrgenossen, das bisherige Einkommen der
Parrstelle ist verwandelt, und dessen jährlicher Betrag zu 701 fl. in Sportelpreisen berechnet.
8) Die Bewerber um die erledigte Diakonatstelle in Pfullingen, Diöcese Reu#
lingen, mit welcher die gewöhnlichen Geschäfte eines zweiten Stadt-Geistlichen verbun-
den sind, und deren Einkommen auf 665 fl. nach Sportelpreisen sich berechnet, haben
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Wiesensteig, Forstamts Kirch-
heim, wit welcher die Besoldung zweiter Elasse nebst Pferdsration verbunden wird, haben
binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig ssch zu melden.
6 Am 21. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Uugust, ausgegeben worden.