Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Redakteurs ist, für die ganze innere und dußere Ausstattung des Jahrs-Kalenders zu 
sorgen und zu haften; sonach hat derselbe einmal dasjenige, was bisher den Haupt- 
Inhalt des Landes-Kalenders ausmachte, die astronomischen und die damit verbundenen 
chronologischen Angaben #rc. theils zu verfassen, theils einzuholen und mit zuverläßiger 
Pöünktlichkeit einzutragen und fortzuführen; sodann hat er zu näßlicher und anziehender 
Belehrung, namentlich des Land= und Gewerbmannes, zweckmäßige Aufsähe und Mit- 
theilungen, vornehmlich aus dem Gebiete der Land= und Hauswirthschaft, des Gewerbe 
wesens, der Natur= und Vaterlandskunde, theils selbst zu liefern, theils und noch mehr 
von tüchrigen und sachkundigen Männern solche sich zu verschaffen und zu sammeln; 
endlich hat er auch den Druck des Kalenders zu überwachen und für möglichste typo- 
hraphische 2c. Richtigkeit desselben Sorge zu tragen. Die jährliche Belohnung des 
Redakteurs besteht in 400 fl. Geld. Zur Honorirung der Aufsäße und Beiträge ist 
eine besondere Summe ausgesetzt. Die Bewerber um diese Stelle, welche neben einer 
guten Darstellungsgabe einen praktischen Blick, Bekanntschaft mit den Beduͤrfnissen 
der Zeit und den Zustaͤnden des Volkes, so wie vornehmlich auch mathematische, natur- 
wissenschaftliche, technologische und verwandte Realkenntnisse erfordert, haben sich mit 
Belegen ihrer Befähigung innerhalb voler Wochen bei dem K. Studienrath zu 
melden. 
4) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Cannstadt, welches mit dem 
1. Juli 1857 aus der dritten in die zweite Besoldungs-Classe vorgerückt wird, haben 
sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckarkreises vorschriftmäßig zu 
melden.
	        
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