Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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ahnlicher älteren Abgaben, Art. 55 des Gesebes vom 28. Oktober d. J., in Betreff 
der Ablösung der Frohnen, und Arr. 25 des Gesebes vom 29. Oktober d. J., in Be- 
treff der Entschädigung der berechrigten Gureherrschasten für die Aufhebung der leib- 
eigenschaftlichen Leistungen, für die Anwendung der gedachten Gesetze zu bestellende 
Commission, welche die amtliche Benennung: 
Königliche Central-Commission in Ablösungssachen, 
zu führen hat, in der Art zusammengeseß#t, daß 
1) zum Dirigenten derselben der Ober-Tribunglrath v. Wächter, 
2) zu Mitgliedern 
a)aus dem Justiz-Departement: 
die Ober-Tribunalräthe v. Gmelin und v. Feuerlein, und der Dirigent 
des Civil-Senats des Gerichtshofs für den Jaxrtkreis, Ober-Tribunalrath 
Bezzenberger, 
b) aus dem Departement des Innern: 
der Ober-Regierungsrath Schumm, 
c) aus dem Finanz-Departement: 
der Obersteuerrath v. Mayer, 
Znädigst bestimmt wurden. 
Sturtgart den 5. November 1836. 
Schwab. Schlaper. Herdegen. 
C) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, die Belobung des Oberamtmanns v. Gärttner und des Stadtschultheißen Idler 
in Cannstadt, und die Ertheilung der silbernen Verdiensi-Medaille an den Schultheißen Esell in Ober- 
Türkheim betreffend.. 
Da bei der im Laufe dieses Jahrs vorgenommenen Visttation des Oberamts Cann- 
stadt die Verwaltung desselben durch den Oberamtmann v. Gärttner in vorzüg- 
lichem Zustande gefunden worden ist, und da auch bei diesem Anlasse die Amtsführung
	        
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